Was
Ziel der Kartierung sind Angaben zu Brutbestand, Verbreitung und Bruterfolg aller in Hessen brütenden Wasservögel:
- Hauben-, Zwerg-, Schwarzhals- und Rothalstaucher
- Höcker- und Trauerschwan
- Grau-, Kanada- Nilgans (sowie weitere Neozoen wie Streifen-, Rost- oder Nonnengans)
- Alle Entenarten. Bei der Stockente bitte auch mit separater Auflistung der Bastarde/Mischlinge mit Hausenten seperat erfassen
- Teich- und Blässhuhn
Zudem sollten nach Möglichkeit ab Juni bei den Beobachtungen auch die mausernden Wasservögel notiert werden.
Sie halten sich truppweise, oft auf dem Zentrum der Gewässer, auf und sind durch das Fehlen der Handschwingen
erkennbar (die unvermauserten Handschwingen sind als "Spieße" über dem Bürzelbereich zu sehen), siehe
Mauserzählung .
Wie
Die Kartierungsmethode ist einfach, die Gewässer werden von guten Übersichtspunkten mit dem Fernglas nach vorhandenen Wasservögeln abgesucht.
Der Bestand von Park- und Fischteichen sowie anderen Kleingewässern lässt sich so meist innerhalb von 15 Minuten erfassen.
Größere Gewässer, insbesondere solche mit größeren Schilf- oder Verlandungszonen, können bei mehrfachem Wechsel der Beobachtungspunkte
zu einer Erfassungsdauer von gut einer Stunde führen. Die Kontrollen können während der gesamten Tageszeit durchgeführt werden,
am günstigsten sind die frühen Morgen- und späten Nachmittagsstunden mit weniger Störungen durch Freizeitnutzung
sowie besseren Beobachtungsbedingungen (höhere Aktivität der Tiere, kaum Hitzeflimmern).
Es werden alle anwesenden Wasservögel mit Ausnahme rastender Durchzügler oder überfliegender Tiere erfasst.
Dabei werden die folgenden drei Kategorien unterschieden:
- Brutpaare: brütende Individuen oder Elterntiere mit Jungen; sofern vorhanden, bitte unbedingt auch die
Zahl der Jungvögel pro Familie angeben (siehe Hinweise für Eingabe in ornitho)
- Revierpaare: Anwesende Paare oder revierhaltende Männchen, die vermutlich im Gebiet brüten, ohne dass ein Brutnachweis möglich ist
- Nichtbrüter: weitere anwesende Tiere, oft ebenfalls verpaart, aber aufgrund des Aufenthalts in Trupps oder weitab von den Wasserflächen
gemeinsam auf Nahrungssuche, vermutlich nicht brütend
Wie oft
Da einige Wasservogelarten jahreszeitlich relativ früh brüten und schon im April Junge führen (z.B. Graugans oder Stockente),
andere aber erst spät im Juli oder August (Reiherente, Zwergtaucher), sollte möglichst eine Kontrolle pro Monat von April bis August durchgeführt werden.
Bei sehr kleinen Gewässern mit nur kleinem Artenspektrum (Kläranlagen, Park- und Fischteiche, Gewässer in Kiesgruben)
genügen auch nur ein oder zwei Kontrollen, in solchen Fällen am besten im Mai und Juni.
Wo
Alle Gewässer, nicht nur die bekannten, größeren Naturschutzgewässer, sondern gerade auch die oft kleinen,
bisher kaum untersuchten Gewässer wie Park- und Fischteiche, Kläranlagen, Steinbruch- und Kiesgrubentümpel
bis hin zu Regenwasserbecken an Bundesstraßen/Autobahnen.
Die Erfassung konzentriert sich auf die Stillgewässer, ergänzende Kontrollen von Fließgewässerabschnitten sind zusätzlich sehr willkommen.